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Fundstellennachweise

FNA und FNB

Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erscheint seit 1952 jährlich der Fundstellennachweis als amtlicher Nachweis der Bundesgesetzgebung. Er wurde 1968 in die Teile A und B unterteilt.
Mit den Fundstellen der Sammlung des Bundesrechts – BGBl. III – als Basis enthält der Fundstellennachweis A seit dem 1. Januar 1966 kontinuierlich die Fundstellen aller nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlichten und im Bundesgesetzblatt Teil II sowie im Bundesanzeiger verkündeten Vorschriften einschließlich der dazu ergangenen Änderungen.